Richtlinien für das Wohnen von Menschen mit Behinderungen in Südtirol.

Bei einer Telefonberatung
Bei einer Telefonberatung

Menschen mit Behinderungen sollen in Südtirol
gut und selbst·bestimmt wohnen können.
Im Landes·gesetz Nummer 7 vom 14. Juli 2015 steht:

Menschen mit Behinderungen sollen gut wohnen können.
Und Menschen mit Behinderungen
sollen verschiedene Möglichkeiten zum Wohnen haben.

Für dieses Landes·gesetz gibt es Richtlinien.

Richtlinien sind ein Text.
Und Richtlinien beschreiben ganz genau:
So soll das Gesetz umgesetzt werden.

In den Richtlinien zum Wohnen steht:

  • So sollen die Menschen mit Behinderungen noch besser beim Wohnen unterstützt werden.
  • Diese Dienste für das Wohnen sollen Menschen mit Behinderungen beim Wohnen bekommen können.
  • Und diese Leistungen für das Wohnen sollen Menschen mit Behinderungen bekommen können.
  • So soll das selbst·bestimmte Wohnen von Menschen mit Behinderungen unterstützt werden.
  • Und so können die Sozial·dienste Menschen mit Behinderungen noch besser unterstützen.


Wichtig ist nämlich:
Menschen mit Behinderungen sollen beim Wohnen mitbestimmen und selbst entscheiden können.
Im März 2021 hat die Südtiroler Landes·regierung einen wichtigen Beschluss gemacht.
In diesem Beschluss steht:

Diese Richtlinien zum Wohnen sind wichtig.
Diese Richtlinien sollen umgesetzt werden.

Dieser Beschluss ist vom 30. März 2021 und hat die Nummer 284.
Die Richtlinien zum Wohnen haben 31 Artikel.
Mit diesen Richtlinien haben Menschen mit Behinderungen neue Möglichkeiten beim Wohnen.
Hier finden Sie den Beschluss in schwerer Sprache.
Hier finden Sie einen Text in Leichter Sprache.
In diesem Text sind 9 wichtige Artikel von den Richtlinien erklärt.

Artikel 3: Ziel·gruppe.

In diesem Artikel steht:

Für welche Menschen sollen die Dienste und Leistungen sein?

Ein anderes Wort für diese Menschen ist: Ziel·gruppe.

Die Ziel·gruppe sind Menschen mit:

  • Körperlichen Behinderungen.
  • Schwierigkeiten beim Sehen.
  • Schwierigkeiten beim Hören.
  • Kognitive Behinderungen
    Zum Beispiel: Lern·schwierigkeiten.
  • Psychischen Erkrankungen.
  • Oder Abhängigkeits·erkrankungen.

Die Menschen mit Behinderungen müssen 18 Jahre und älter sein.
Dann können die Menschen die Dienste und Leistungen für das Wohnen bekommen.

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Artikel 4: Recht auf Zugang und Auswahl.

Sie können selbst·bestimmt sagen:

  • In diesem Dorf oder in dieser Stadt in Südtirol möchte ich wohnen.
  • Mit diesen Menschen möchte ich wohnen.
  • Oder in dieser Einrichtung möchte ich wohnen.

Sie können zu den Fach·personen von den Sozial·diensten sagen:

Ich möchte wohnen:

    • Wo ich arbeite.
    • Wo ich in der Nähe von meiner Arbeit bin.
    • Wo ich meine Freunde und Familie habe.
    • Wo ich selbst·bestimmt leben kann.


Können Sie selbst nicht mit Worten reden?
Dann können Sie Menschen aus Ihrer Familie oder Fach·personen mit Bildern und Zeichen zeigen:

So möchte ich wohnen.

Die Fach·personen von den Sozial·dienste schauen dann:

  • Ist es möglich?
  • Mit wem müssen wir zusammen·arbeiten?
  • Wie kann dieser Ort für das Wohnen gezahlt werden?
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Artikel 5: De·institutionalisierung und inklusive Wohn·formen.

De·institutionalisierung heißt:
Menschen mit Behinderungen sollen 
nicht mehr in großen Einrichtungen
mit vielen anderen Menschen mit Behinderungen leben müssen.
Ein anderes Wort für diese Einrichtungen ist: Institutionen.
Ein Beispiel für eine Institution ist ein Wohn·haus.

In Südtirol dürfen keine großen Einrichtungen mehr gebaut werden.

Auch in den Wohn·häusern sollen die Menschen mit Behinderungen in kleinen Gruppen leben.

Menschen mit Behinderungen sollen in inklusiven Wohn·formen wohnen können.

Inklusiv heißt:
Menschen mit und ohne Behinderungen kennen sich.
Und die Menschen tun etwas zusammen.

Bei inklusiven Wohn·formen wohnen Menschen mit und ohne Behinderungen zum Beispiel:

  • In verschiedenen Wohnungen im gleichen Haus.
  • Oder in Wohnungen in der gleichen Straße.

Für das inklusive Wohnen müssen die Wohnungen gut mit dem Bus oder mit dem Zug zu erreichen sein.
Und die Wohnungen müssen in der Nähe von Geschäften und Diensten sein.
In Südtirol sollen neue Projekte für inklusives Wohnen geplant werden.

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Artikel 7: Beratung beim persönlichen Wohn·projekt.

Persönliches Wohn·projekt heißt:
Dieses Projekt ist nur für diesen einen Menschen.

In Südtirol gibt es eine Beratung für das Wohnen für Menschen mit Behinderungen.
Diese Beratung ist:

  • Für Sie.
  • Und für Ihre Familie.

Bei der Beratung überlegt eine Fach·person mit Ihnen:

  • Welche Möglichkeiten für das Wohnen gibt es?
  • Wie möchten Sie wohnen?
  • Wie ist Ihr Projekt für das Wohnen?

Diese Beratungen für das Wohnen müssen alle Sozial·dienste machen.

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Artikel 11: Wohn·gemeinschaft.

In einer Wohn·gemeinschaft leben Menschen in einer Wohnung zusammen. 
Diese Menschen gehören nicht zu einer Familie.
Die Menschen sind zum Teil selbst·ständig. 
Und die Menschen brauchen noch Unterstützung.
In den voll·betreuten Wohn·gemeinschaften sind die Fach·personen immer da:
• Am Tag sind die Fach·personen immer da.
• Und in der Nacht können die Fach·personen gerufen werden.


In den Wohn·gemeinschaften von den Sozial·diensten können auch Menschen ohne Behinderungen leben.
Diese Menschen müssen dann gemeinsam mit den anderen Menschen in der Wohn·gemeinschaft etwas tun.
Zum Beispiel:

  • Zusammen kochen.
  • Oder in der Freizeit Ausflüge machen.

So können die Menschen mit und ohne Behinderungen:

  • Sich kennen lernen.
  • Und gut zusammen leben.
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Artikel 16: Geld für eigen·ständiges Leben.

Möchten Sie eigen·ständig leben?

Möchten Sie nicht mehr bei ihren Eltern oder Geschwistern wohnen?

Möchten Sie eigen·ständig in einer Wohnung wohnen?

Dann können Sie um einen Geld·beitrag anfragen.

Mit diesem Geld·beitrag können Sie Ihre persönlichen Assistentinnen und Assistenten bezahlen.

Oder Sie können Ihre Begleiterinnen und Begleiter für die Freizeit bezahlen.

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Artikel 18: Innovative Wohn·formen.

Innovativ ist ein anderes Wort für: neu.

Das Land Südtirol sagt:

Wir unterstützen neue Projekte und Ideen zum Wohnen.
Und wir geben Geld·beiträge dafür.

Zum Beispiel:

  • Für Forschung.
    Forscherinnen und Forscher sollen zum Beispiel untersuchen:
    Wie können Menschen mit und ohne Behinderungen
    gut zusammen in einem Dorf oder in einer Stadt leben?
  • Und für Lebens·projekte von Menschen mit Behinderungen nach dem Tod von ihren Eltern.
    Eltern und ihre Kinder können ein Projekt überlegen und aufschreiben:

Dieses Geld oder diese Wohnung sind für das Lebens·projekt von unseren Töchtern oder unseren Söhnen.
Nach unserem Tod sollen unsere Töchter und unsere Söhne
selbst·bestimmt weiter·leben können.

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Artikel 19: Organisation von den stationären Diensten.

In stationären Diensten sollen Menschen mit verschiedenen Formen von Behinderungen zusammen wohnen.
Für Menschen mit Autismus soll es eigene Einrichtungen geben.
Diese Menschen brauchen nämlich oft mehr Ruhe und Ordnung im Leben.
Wohnen Sie in einer stationären Einrichtung?
Dann müssen die Fach·personen Sie und die anderen Bewohnerinnen und Bewohner fragen:

Sind Sie in der Einrichtung zufrieden?
Was wünschen Sie sich?

Die Fach·personen fragen auch Ihre Familie und die Familien von den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern.

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Artikel 25: Zusammen·arbeit mit dem sozialen Wohnbau.

Menschen mit Behinderungen sollen leichter eine günstige Wohnung bekommen.
Dafür sollen noch stärker zusammen·arbeiten:

  • Das Institut für den sozialen Wohnbau.
  • Das Amt für Menschen mit Behinderungen.
  • Die Abteilung Wohnungs·bau vom Land Südtirol.
  • Und die Sozial·dienste.

Die Fach·personen treffen sich und überlegen zusammen:

  • Wie viele Menschen mit Behinderungen brauchen eine Wohnung?
  • Wie viele Menschen brauchen eine barriere·freie Wohnung?
  • In welchen Dörfern und Städten braucht es diese Wohnungen?
  • Wer bekommt eine Wohnung?

Das Institut für den sozialen Wohnbau hat viele Wohnungen.
Ein Teil von diesen Wohnungen ist für Menschen mit Behinderungen.
Diese Wohnungen müssen:

  • Barriere·frei sein.
  • Und nicht außerhalb von den Dörfern oder Städten sein.

Suchen Sie eine Wohnung?
Dann können Sie beim Institut um eine Wohnung ansuchen.

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